2013 wurde der Track „Stress Ohne Grund„, welcher auf Shindys Debüt „NWA“ zu hören ist, indiziert. Daraufhin erschien mit „NWA 2.0“ eine zweit Version von Shindys Album, auf dem der Track „Stress mit Grund“ mit Bushido und Haftbefehl zu hören ist, welcher an den indizierten Song angelehnt ist. Die Indizierung wurde jedoch scheinbar zu Unrecht vorgenommen: Nachdem Bushido einen Einspruch gegen dieses Urteil einlegte, entschied nun das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Indizierung nicht rechtskräftig wäre, da es sich um Kunst handele. Dies ist von der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien nicht genau genug geprüft worden.
Hier der Track „Stress mit Grund“ von „NWA 2.0„:
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